
Oberstes Organ sind die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz in Langenthal. Sie treffen sich jährlich zu zwei ordentlichen Versammlungen, im Frühjahr zur Genehmigung der Rechnung und im Dezember zur Beschlussfassung über den Voranschlag der laufenden Rechnung. Sie wählen den Präsidenten und die Burgerräte für eine Amtsdauer von vier Jahren oder für den Rest einer angefangenen Amtsdauer bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gewählten. Der Präsident hat keine Amtszeitbeschränkung, die Burgerräte müssen nach drei Amtsdauern zu vier Jahren aus dem Rat ausscheiden. An ausserordentlichen Versammlungen befinden die Stimmberechtigten über Geschäfte, welche die Kompetenz des Burgerrates überschreiten. Das Ratsbüro besteht aus Präsident, Vizepräsident und Verwalter. Es bereitet die Sitzungen und Versammlungen vor.