
Der Burgerrat besteht aus fünf Mitgliedern
| - |
Der
Präsident leitet die Sitzungen, welche monatlich stattfinden. Er
präsidiert zugleich die Burgerversammlung. Er hat die Oberaufsicht
über den Forstbetrieb, die Verwaltung und das Personalwesen. Er
unterzeichnet gemeinsam mit der Verwalterin Dokumente mit
Verfügungscharakter. |
| - |
Der
Vizepräsident ist Stellvertreter des Präsidenten und der
Burgerräte.Er betreut das Ressort Finanzen und übernimmt zusätzlich
besondere Aufgaben. Er nimmt Einsitz in Kommissionen ausserhalb der
Burgergemeinde. Er wird vom Burgerrat aus dessen Mitte gewählt. |
| - |
Der Inhaber des
Ressort Wald hat die Aufsicht über den Wald (ohne den Forstbetrieb),
die Brunnen, Wege und Plätze im Wald. Erwirkt mit bei
Schlaganzeichnungen, Holzeinmessungen und Rundholzverkäufen. Er ist
zugleich Präsident der Revierkommission. Im Vorstand des
Verschönerungsvereins Langenthal vertritt er die Burgergemeinde. |
| - |
Die Inhaberin des
Ressort Land hat die Aufsicht über das Agrarland, die Wege und
Marchen im Feld, sowie das Bauland. |
| - |
Der Inhaber des
Ressort Liegenschaften hat die Aufsicht über die Wohnbauten,
Waldhütten und die landwirtschaftlichen Pachtbetriebe. |
| - |
Die
Verwalterin leitet selbstständig die
operativen Geschäfte der Burgergemeinde, soweit sie nicht dem Förster
zugeteilt sind. Insbesondere führt sie die Buchhaltung inkl. Budget,
Finanzplanung und Abschluss sowie den Schriftverkehr. Sie führt die
Protokolle der Sitzungen und Versammlungen. |