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Erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)

Die Waldbrandgefahr wird entlang vom Jurasüdfuss nach wie vor als «gross» beurteilt (Stufe 4). In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» eingestuft (Stufe 3).

 

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird in allen Regionen aufgehoben. Selbstverständlich ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grösste Vorsicht geboten.