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Historisches

Die Burgergemeinden existieren in ihrer jetzigen Form als öffentlich-rechtliche Körperschaften  seit zirka Mitte des 19. Jahrhunderts, als die bisher durch sie ausgeübten Funktionen (Armenwesen, Vormundschaftswesen, Schulwesen, Löschwesen, Bau- und Strassenwesen) an die neu entstandenen Einwohnergemeinden übergingen. 
Diese benötigten für die Ausübung dieser Aufgaben finanzielle Mittel. Mit dem Ausscheidungsvertrag von 1867 wurde in Langenthal die güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen Einwohner- und Burgergemeinde geregelt.

Seit dieser Zeit gibt es immer wieder politische Vorstösse, die Burgergemeinden aufzuheben. Diese Bemühungen konnten sich jedoch nicht durchsetzen.

Im Gegenteil: Im Moment ist das Interesse an der Burgergemeinde Langenthal so gross, dass regelmässig Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Langenthal Gesuche für eine Einburgerung stellen. Seit Herbst 2011 erfolgen an den Burgergemeindeversammlungen regelmässig Einburgerungen von Familien und Einzelpersonen.